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Vereinsrichtlinien
Arten der Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche und außerordentliche Mitglieder.
Außerordentliche Mitglieder sind Förderer des Vereins ohne Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Sie können Projektleiter, Fördermitglieder,
Stille Mitglieder, Schnuppermitglieder und Tagesmitglieder oder Ehrenmitglieder sein. Projektleiter sind im Rahmen ihres Projekts für Alles in vollem Umfang verantwortlich und haftbar.
Erwerb der Mitgliedschaft
Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen Aufnahmeantrag voraus. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Sie kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedsdauer beträgt 1 Jahr und verlängert sich jeweils für ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Mitgliedsjahres gekündigt wird. Die Kündigung kann schriftlich oder formlos bei einem Präsidiumsmitglied erklärt werden. Die Dauer der Mitgliedschaft für Stille Mitglieder und Schnuppermitglieder wird vom Präsidium in einer Sitzung festgelegt und kann individuell variieren.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden kann, sowie der pünktlichen Bezahlung des festgesetzten Mitgliedsbeitrags der Vereinsgemeinschaft Folge zu leisten.
Mitgliedsantrag mit Datenschutz zum Download:
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LATIVIA | Initiative für ein neues Wir | G.V. ZVR 1720719303 | T: 0699 111 20 687 | M: elfi.seher@herzlachen.com
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